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   BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00   

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https://dejure.org/2000,24889
BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00 (https://dejure.org/2000,24889)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 10 B 1.00 (https://dejure.org/2000,24889)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 10 B 1.00 (https://dejure.org/2000,24889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Mietbeiträgen anstelle von Trennungsgeld - Voraussetzungen an die Gewährung von Trennungsgeld - Sinn und Zweck der Gewährung von Trennungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft die Gewährung von Trennungsgeld an die durch die jeweilige dienstliche Maßnahme "erzwungene" getrennte Haushaltsführung an (vgl. z.B. Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 = BVerwGE 77, 199 m.w.N.).

    Die vom Kläger in Anspruch genommene Entscheidung vom 23. April 1987 (BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 ) ist nicht zu § 12 Abs. 3 Satz 1 BUKG, sondern zu dem im Wortlaut abweichenden, inzwischen außer Kraft getretenen § 15 Abs. 1 Satz 2 BUKG i.d.F. vom 13. November 1973 (BGBl I S. 1629) ergangen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00
    Eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von einer solchen des Bundesverwaltungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz aufzeigt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00
    Eine erhobene Aufklärungsrüge setzt u.a. die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des angefochtenen Urteils ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern das Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz auf der unterbliebenen Aufklärung beruhen kann (vgl. Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154).
  • BVerwG, 30.12.1994 - 4 B 265.94

    Baurecht: Genehmigungsverfahren, Unzulässigkeit des Hinwegsetzens über das

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 10 B 1.00
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation auch außerhalb eines Revisionsverfahrens ohne weiteres, d.h. auf einfache Weise und mit eindeutigem Ergebnis, beantworten lässt (vgl. z.B. Beschluss vom 30. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 265.94 - Buchholz 406.111 § 5 BauGB-MaßnG Nr. 1 = NVwZ 1995, 695).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - 4 N 47.05

    Beamtenbesoldung: Meldung einer Hepatitis-A-Infektion (Dienstunfall) nach dem

    Eine erhobene Aufklärungsrüge setzt u.a. die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des angefochtenen Urteils ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern das Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz auf der unterbliebenen Aufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 10 B 1.00 - Juris Rn. 9).
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